Abfindung aus Sozialplan
Anspruch auf Sozialplanabfindung
Landesarbeitsgericht Kƶln, Urteil vom 10.09.2020, Aktenzeichen 7 Sa 818/18
Ein Anspruch auf Sozialplanabfindung kann selbst dann bestehen, wenn ein angemessenes Angebot zur WeiterbeschƤftigung im Konzern abgelehnt wird. Insbesondere wenn die Arbeitgeberin das WeiterbeschƤftigungsangebot nicht entsprechend der Betriebsvereinbarung in Form einer dreiseitigen Vereinbarung vorlegt.